Allgemeine Geschäftsbedingungen der Medienagentur Kleinau, Neuer Weg 8, 25469 Halstenbek, vertreten durch Christoph Kleinau
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln das Erbringen der Dienste durch die Medienagentur Kleinau an den Auftraggeber. Sie gelten für alle Verträge, die die Medienagentur Kleinau mit seinen Auftraggeber schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend Auftraggeber“ [„AG“] genannt) handelt.
Es werden keine Verträge mit Privatpersonen und Verbrauchern geschlossen.
Die Medienagentur Kleinau erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser AGB. Abweichende AGB des Auftraggebers werden zurückgewiesen, es sei denn die Medienagentur Kleinau hat ihrer Geltung schriftlich zugestimmt.
Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB. Zur Wirksamkeit derartiger Vereinbarungen ist eine schriftliche Zustimmung von der Medienagentur Kleinau notwendig. Kommt der Vertrag per Videoaufzeichnung zustande, so reicht eine mündliche ausdrückliche Zustimmung von der Medienagentur Kleinau aus.
2. Leistungsumfang
Die Medienagentur Kleinau erbringt Dienstleistungen im Bereich Mitarbeitergewinnung, Neukundengewinnung und Markenaufbau. Der genaue Leistungsumfang wird in der schriftlichen Auftragsbestätigung festgelegt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Erbringung der Dienstleistung mitzuwirken. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet die Medienagentur Kleinau insoweit nicht die Erbringung eines Werks.
Insbesondere kann die Medienagentur Kleinau den Erfolg bestimmter Werbemaßnahmen lediglich anhand von Erfahrungswerten prognostizieren. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass ein diesbezüglicher Erfolg auch wegen diverser weiterer Parameter und Faktoren, die Einfluss auf eine Werbekampagne haben, von der Medienagentur Kleinau nicht geschuldet wird.
Der Auftraggeber ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen (Werbeanzeigen, Internetauftritte, Impressum, Datenschutzerklärungen, etc.) ausschließlich selbst verantwortlich.
Die Medienagentur Kleinau ist verpflichtet, seine Dienstleistung sorgfaltsgemäß zu erbringen. Die Medienagentur Kleinau ist berechtigt, Unterstützung Dritter einzuholen.
Sämtliche Fristen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung durch die Medienagentur Kleinau beginnen erst nach Zahlung der Rechnung und nachdem alle erforderlichen Mitwirkungspflichten in vollem Umfang vom Auftraggeber vorliegen.
Die Medienagentur Kleinau steht ein Leistungsbestimmungsrecht bzgl. der Art und Weise der Leistungserbringung nach § 315 BGB zu.
3. Zustandekommen des Vertrages
Der Vertragsschluss kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Angebot und Annahme zustande. Der Vertrag zwischen der Medienagentur Kleinau und dem Auftraggeber kann entweder schriftlich, fernmündlich (Telefon, Videochat, etc.) oder mündlich erfolgen.
Bei fernmündlich (insbesondere über Telefonat/Videochat) zustande kommenden Verträge zwischen der Medienagentur Kleinau und dem Auftraggeber willigt der Auftraggeber in die Aufzeichnung ein. Die Aufzeichnung erfolgt ausschließlich zu Beweis- und Dokumentationszwecken.
4. Mitwirkungspflicht/Abnahmepflicht des Auftraggebers
Zur Einhaltung seiner Leistungspflichten ist die Medienagentur Kleinau auf Unterstützung des Auftraggebers angewiesen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Leistungserbringung seitens der Medienagentur Kleinau mitzuwirken, indem er seinen Mitwirkungspflichten im vollen Umfang und fristgerecht nachgeht.
Erfolgen die Mitwirkungshandlung bzw. die Unterstützungshandlung des Auftraggebers nicht, hat es keine Auswirkung auf die Vergütungspflicht des Auftraggebers.
Werden an gewissen Stellen im Aufbauprozess keine Informationen oder Zugänge von dem Auftraggeber vorliegen, wird der betreffende Bereich erstmal nach unseren Erfahrungen, die in der Vergangenheit schon funktioniert haben, aufgebaut. Liegen die Informationen vor, so kann die Medienagentur Kleinau die Daten anpassen, insofern der Auftraggeber Änderungswünsche hat.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, erbringt die Medienagentur Kleinau grundsätzlich alle ihre Leistungen nach dem Dienstvertragsrecht.
Sollte ausnahmsweise eine vereinbarte Leistung seitens der Medienagentur Kleinau dem Werkvertragsrecht unterliegen, so gilt folgendes:
Die Medienagentur Kleinau ist berechtigt, vom Auftraggeber nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung eine Abnahme der Teilleistung zu verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die (Teil-)Leistung zu überprüfen und auf Mängel zu untersuchen. Die Medienagentur Kleinau wird die Mängel anschließend beheben.
Nach erfolgter Überprüfung ist die Abnahme durch den Auftraggeber unverzüglich zu erklären. Erfolgt die Abnahme nicht unverzüglich, so gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Auftraggeber innerhalb von 7 Tagen die Mängel/Verbesserungswünsche nicht schriftlich mitteilt. Das Übermittlungsrisiko trägt der Auftraggeber. Die Medienagentur Kleinau ist ferner berechtigt, den Auftraggeber mit Setzung der Frist von 7 Tagen zur Abnahme aufzufordern.
Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. In diesem Falle ist der Auftraggeber vorleistungs verpflichtet.
Weitergehende Ansprüche des Auftraggeber, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung von der Medienagentur Kleinau findet nach Abschluss des Vertrages mit Erstellung der Rechnung statt, und zwar sofort, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Kommt der Vertrag per Videoaufzeichnung zustande, so reicht eine mündliche ausdrückliche Vereinbarung von der Medienagentur Kleinau aus.
Die Preise, die angegeben und mitgeteilt werden, sei es fernmündlich oder schriftlich, sind verbindlich. Alle Preise sind in EUR und exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer zu verstehen.
Die Bezahlung erfolgt entweder durch Rechnungsstellung oder per SEPA-Lastschriftmandat. Eine uns erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
Medienagentur Kleinau stellt dem Auftraggeber eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung nach erfolgreichem Lastschrifteinzug aus.
Kann der Betrag nicht eingezogen werden, so muss der Auftraggeber ihn innerhalb von drei Werktagen an die Medienagentur Kleinau überweisen.
6. Laufzeit/Rücktritt/Kündigung
Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
Fristen für die Leistungserbringung durch die Medienagentur Kleinau beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei der Medienagentur Kleinau eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei der Medienagentur Kleinau vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
Der Vertrag hat eine feste Laufzeit. Wird innerhalb der Vertragslaufzeit ein Bewerber eingestellt, so kann der Auftraggeber die Kampagne pausieren. Ein Recht zur Kündigung besteht nicht. Die Pausierung hat keine Auswirkung auf die im Vertrag vereinbarte Vergütung.
Sollte in der Zeitspanne nach dem Vertragsschluss und vor dem Onboarding (erster Termin für die Betreuung des Auftraggebers) ein Bewerber eingestellt werden, der nicht über die Medienagentur Kleinau rekrutiert worden ist, dann stellt die Medienagentur Kleinau 50% des im Vertrag vereinbarten Betrages in Rechnung.
Sollte der Bewerber nach dem Onboarding aber vor Schaltung der Stellenanzeige eingestellt werden, so stellt die Medienagentur Kleinau 75% des im Vertrag vereinbarten Betrages in Rechnung.
7. Verzug des Auftraggebers
Befindet sich der Auftraggeber im Verzug mit seiner fälligen Zahlung, so behält die Medienagentur Kleinau sich vor, seine Leistungen bis zur Begleichung des ausstehenden Betrages einzustellen.
Die Medienagentur Kleinau hat das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn sich der Auftraggeber mit der fälligen Zahlung zwei Monate im Verzug befindet. Etwaige Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt. Die Medienagentur Kleinau muss sich jedoch das anrechnen lassen, was er infolge der Kündigung an Aufwendungen erspart, durch anderweitigen Einsatz erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regeln des Verzugs.
8. Erfüllung
Medienagentur Kleinau wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Medienagentur Kleinau ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen.
Dem Auftraggeber ist bewusst, dass die Medienagentur Kleinau bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet.
Ist die Medienagentur Kleinau gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Auftraggebers, bleibt der Vergütungsanspruch von der Medienagentur Kleinau unberührt.
9. Haftung
Die Medienagentur Kleinau haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Haftung für einfache Fahrlässigkeit besteht nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung ist jedoch auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt.
Dem Auftraggeber ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Werbekampagnen aus ihren Angeboten zu löschen / zu entfernen oder Werbekonten zu sperren. Für eine solche Vorgehensweise und die damit verbundenen Nachteile und Schäden für den Auftraggeber haftet die Medienagentur Kleinau nicht. Ferner ist die Haftung der Medienagentur Kleinau für die Hackerangriffe und die damit verbundenen finanziellen Schäden ausgeschlossen, sofern sie nach den aktuellen Sicherheitsstandards Ihre Zugänge gesichert hat.
10. Datenschutz und Datensicherheit
Der Auftraggeber versichert, bei der Datenweitergabe an die Medienagentur Kleinau die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.
Sollten personenbezogene Daten erhoben werden, weist die Medienagentur Kleinau die Vertragspartei ausdrücklich darauf hin und holt Ihr vorheriges Einverständnis dazu. Die Medienagentur Kleinau verpflichtet sich dazu, keine Daten an Dritte weiterzugeben, es sei denn, die Vertragspartei hat zuvor eingewilligt. Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten.
Die Medienagentur Kleinau weist sie darauf hin, dass die Übertragung von Daten im Internet Sicherheitslücken aufweisen kann. Demnach kann ein fehlerfreier und störungsfreier Schutz der Daten Dritter nicht vollständig gewährleistet werden.
In diesem Zusammenhang stellt der Auftraggeber die Medienagentur Kleinau wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes in vollem Umfang frei. Dies gilt nicht, wenn die Medienagentur Kleinau die Verstöße alleine zu vertreten hat.
11. Nutzungsrechte und Urheberrecht
Alle in Verbindung mit den Dienstleistungen der Medienagentur Kleinau stehenden gewerblichen Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte an erbrachten Leistungen (an allen Bildern, Videos, Texten, Webinaren, Datenbanken), verbleiben bei der Medienagentur Kleinau .
Dem Auftraggeber werden diejenigen Nutzungsrechte eingeräumt, die für eine vertragsgemäße Nutzung der Dienstleistungen für die Dauer der Vertragslaufzeit erforderlich sind. Das Anbieten, Weitergeben an Dritte oder die Nutzung im gewerblichen Kontext, der vermittelten Inhalte oder der zur Verfügung gestellten Strategien, Vorlagen und Konzepte ist verboten. Hat der Auftraggeber vor Dritten Nutzungsrechte an den erbrachten Inhalten einzuräumen, bedarf dies der schriftlichen Zustimmung der Medienagentur Kleinau. Ferner ist die Vervielfältigung der Inhalte untersagt.
Verstöße gegen die Absätze 1 und 2 werden bei einer Strafverfolgungsbehörde zur Anzeige gebracht.
12. Rechte Dritter
Der Auftraggeber ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten verpflichtet, der Medienagentur Kleinau ausschließlich solches Bild-/Video-/Tonmaterial zur Verfügung zu stellen, das frei von Rechten Dritter ist.
Der Auftraggeber stellt die Medienagentur Kleinau in diesem Zusammenhang wegen Verstöße gegen Rechte Dritter in vollem Umfang frei.
13. Referenzwerbung
Der Auftraggeber erklärt sich damit ist damit einverstanden, dass die Medienagentur Kleinau zum Zweck der Information über die Leistungserbringung bzw. der Zusammenarbeit, den Namen und das Logo zeitlich und örtlich unbeschränkt auf der Internetseite von der Medienagentur Kleinau und den Social-Media-Auftritten von der Medienagentur Kleinau verwenden darf und damit werben kann.
Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von der Medienagentur Kleinau maßgebend.
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg.